Immer noch sind einige Ergänzungen und Aktualisierungen überfällig, ich bitte noch um etwas Geduld. cb 20070223
Die Richtlinie 2003/98/EG - oft auch als PSI-Richtlinie oder Weiterverwendungsrichtlinie bezeichnet - betrifft die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors. Sie regelt die nichtdiskriminierende Weiterverwendung von Dokumenten, die ohnehin bereits herausgegeben werden. Zusätzliche Informations- oder Herausgabepflichten (wie sie etwa in Deutschland durch das IFG geschaffen wurden) sind nicht vorgesehen. In Deutschland ist das Informationsweiterverwendungsgesetz am 19. Dezember 2006 in Kraft getreten (BGBl. I, S. 2913).
Hier sind Informationsquellen zu der Richtlinie, ihren Hintergründen und ihrer Umsetzung - in erster Linie in deutschsprachigen, nach Möglichkeit auch in anderen Mitgliedsstaaten - sowie Hinweise auf weiterführende Literatur zusammengestellt. Ein Online-Kommentar ist geplant.
Am 17.5.2006 hat das Bundeskabinett dem überarbeiteten Entwurf des Informationsweiterverwendungsgesetzes zugestimmt.
Christopher Brosch
Mozartstr. 27
47800 Krefeld
Tel 02151-538592
Email cb aet informationsweiterverwendungsgesetz punkt de
markiert. Verbesserungsvorschläge und Hinweise auf tote Links o.ä. sind sehr willkommen.
:wq!