Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG)

 
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Informationen zu der Richtlinie 2003/98/EG und zu deren Umsetzung in nationales Recht

Immer noch sind einige Ergänzungen und Aktualisierungen überfällig, ich bitte noch um etwas Geduld. cb 20070223

Die Richtlinie 2003/98/EG - oft auch als PSI-Richtlinie oder Weiterverwendungsrichtlinie bezeichnet - betrifft die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors. Sie regelt die nichtdiskriminierende Weiterverwendung von Dokumenten, die ohnehin bereits herausgegeben werden. Zusätzliche Informations- oder Herausgabepflichten (wie sie etwa in Deutschland durch das IFG geschaffen wurden) sind nicht vorgesehen. In Deutschland ist das Informationsweiterverwendungsgesetz am 19. Dezember 2006 in Kraft getreten (BGBl. I, S. 2913).

Hier sind Informationsquellen zu der Richtlinie, ihren Hintergründen und ihrer Umsetzung - in erster Linie in deutschsprachigen, nach Möglichkeit auch in anderen Mitgliedsstaaten - sowie Hinweise auf weiterführende Literatur zusammengestellt. Ein Online-Kommentar ist geplant.

Europa

Deutschland

Am 17.5.2006 hat das Bundeskabinett dem überarbeiteten Entwurf des Informationsweiterverwendungsgesetzes zugestimmt.

Österreich

Literatur

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Zuletzt aktualisiert am: 23. 02. 2007

Änderungen und Ergänzungen sind mit blauer Punkt, kennzeichnet Änderungen markiert. Verbesserungsvorschläge und Hinweise auf tote Links o.ä. sind sehr willkommen.

:wq!