Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG)

Werbung

Informationen zu der Richtlinie 2003/98/EG und zu deren Umsetzung in nationales Recht

Die Richtlinie 2003/98/EG - oft auch als PSI-Richtlinie oder Weiterverwendungsrichtlinie bezeichnet - betrifft die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors. Sie regelt die nichtdiskriminierende Weiterverwendung von Dokumenten, die ohnehin bereits herausgegeben werden. Zusätzliche Informations- oder Herausgabepflichten (wie sie etwa in Deutschland durch das IFG geschaffen wurden) sind nicht vorgesehen.

Hier sind Informationsquellen zu der Richtlinie, ihren Hintergründen und ihrer Umsetzung - in erster Linie in deutschsprachigen, nach Möglichkeit auch in anderen Mitgliedsstaaten - sowie Hinweise auf weiterführende Literatur zusammengestellt. Ein Online-Kommentar ist geplant.

Europa

Deutschland

Am 17.5.2006 hat das Bundeskabinett dem überarbeiteten Entwurf des Informationsweiterverwendungsgesetzes zugestimmt.

Österreich

Literatur

Werbung

Impressum

Christopher Brosch
Mozartstr. 27
47800 Krefeld
Tel 02151-538592
Email cb aet informationsweiterverwendungsgesetz punkt de

Valid HTML 4.0 Transitional Valid CSS!

Webhosting: Logo jurmatiX

Zuletzt aktualisiert am: 01. 01. 2009

Die Änderungen und Ergänzungen sind mit markiert.

:wq!