Die Richtlinie 2003/98/EG - oft auch als PSI-Richtlinie oder Weiterverwendungsrichtlinie bezeichnet - betrifft die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors. Sie regelt die nichtdiskriminierende Weiterverwendung von Dokumenten, die ohnehin bereits herausgegeben werden. Zusätzliche Informations- oder Herausgabepflichten (wie sie etwa in Deutschland durch das IFG geschaffen wurden) sind nicht vorgesehen.
Hier sind Informationsquellen zu der Richtlinie, ihren Hintergründen und ihrer Umsetzung - in erster Linie in deutschsprachigen, nach Möglichkeit auch in anderen Mitgliedsstaaten - sowie Hinweise auf weiterführende Literatur zusammengestellt. Ein Online-Kommentar ist geplant.
Am 17.5.2006 hat das Bundeskabinett dem überarbeiteten Entwurf des Informationsweiterverwendungsgesetzes zugestimmt. 

